Versicherungsfragen

Die Untersuchung und konservative Behandlung im Rahmen der Sprechstunde in der orthopädisch-anästhesiologischen Gemeinschaftspraxis in der Ortho-Klinik Rhein-Main steht Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen, Privatpatienten und Selbstzahlern zur Verfügung. Die Kosten werden von den Kassen übernommen.

Kommt es jedoch zu einer Operation in der Ortho-Klinik, so müssen Sie folgendes beachten:

Die Ortho-Klinik Rhein-Main hat den Status einer Privatklinik und ist damit nicht zur stationären Krankenhausbehandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Die stationäre Behandlung konnte daher bis 2006 nur Privatpatienten und Selbstzahlern ermöglicht werden. Seit Mitte 2006 besteht nun aber auch die Möglichkeit, Versicherte stationär zu behandeln, deren Krankenkassen an der sogenannten „integrierten Versorgung (IGV)“ teilnehmen (hierbei handelt es sich um ein Netzwerk aus medizinischen Fachkräften, die zusammenarbeiten, um den Patienten von Beginn bis zum Ende seiner Behandlung zu versorgen). Zu diesen Krankenkassen gehören derzeit die Techniker Krankenkasse, die IKK Südwest, die DAK Gesundheit (teilweise) und die meisten BKKs. Die Tarife für die Behandlung im Rahmen eines IGV-Vertrages werden von Medical Networks (einer Managementgesellschaft für die integrierte Versorgung) und den Krankenkassen verhandelt.

Anders verhält es sich bei den Privatversicherungen. Hier wird die Klinik-Leistung, sowie die ärztliche Leistung im Rahmen der Gebührenordnung festgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich Vertragspartner der Ortho-Klinik Rhein-Main sind und dies durch Unterzeichnen eines Behandlungsvertrages bestätigen. Sollte Ihre Krankenkasse für einen Teil der anfallenden Behandlungskosten nicht aufkommen, so müssen Sie diesen Teil selbst übernehmen. Um solche Situationen zu vermeiden, werden wir Ihnen im Vorfeld der Operation einen bindenden Kostenvoranschlag stellen, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, um eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung zu erhalten.

Gesetzlich Versicherte, deren Krankenkassen nicht an der integrierten Versorgung teilnehmen, können auch bei uns operiert werden, allerdings nur ambulant. Die Kosten für die Behandlung werden von den Kassen übernommen. Bei einigen Krankenkassen (z.B. Techniker) werden im Einzelfall, auf Antrag, Kostenübernahmen für die stationäre Versorgung zugesagt.

Bei weiteren Fragen zur Versicherungssituation setzen Sie sich bitte mit unserer Administration in Verbindung.